In der Hauptverhandlung tritt an die Stelle der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Absatz 3 der Strafprozessordnung die Verlesung des Tenors der angefochtenen Entscheidung über die Verhängung der berufsaufsichtlichen Maßnahme.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
WiPrO § 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Referenzen
- § 243 Absatz 3 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.