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WoFlV § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - V ZR 282/19
2. Oktober 2020
V ZR 282/19 2. Oktober 2020
Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 2425/13 E,G
15. März 2016
11 K 2425/13 E,G 15. März 2016
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 734/11 E
4. Juni 2013
10 K 734/11 E 4. Juni 2013