Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

WOS 2002 § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

(1) Zu jedem Wahlvorschlag muss vor Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen festgesetzten Frist eine mit Datum versehene schriftliche Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers vorliegen, in der diese oder dieser

1.
der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt,
2.
im Fall des § 116 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes angibt, ob sie oder er bereits ein Jahr Besatzungsmitglied eines Schiffes gewesen ist, das nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führt, oder, wenn dies nicht der Fall ist, wie lange sie oder er als Besatzungsmitglied einem solchen Schiff angehört.

(2) Werden mehrere Erklärungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers nach Absatz 1 eingereicht, so gilt nur die Erklärung mit dem jüngsten Datum.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von