WOS 2002 Eingangsformel

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

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