WpDVerOV § 15 Inkrafttreten

Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. November 2007 in Kraft.

(2) § 14 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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