Keine aufschiebende Wirkung haben
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Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 15 Abs. 6 und § 26 sowie - 2.
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Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.
Keine aufschiebende Wirkung haben
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 C 6/10
24. Mai 2011
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7 C 6/10 | 24. Mai 2011 |