Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt
Abschnitt 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots§ 4Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte WertpapiereAbschnitt 2Erstellung des Prospekts§ 5Prospekt§ 6Basisprospekt§ 7Mindestangaben§ 8Nichtaufnahme von Angaben§ 9Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars§ 10(weggefallen)§ 11Angaben in Form eines Verweises§ 12Prospekt aus einem oder mehreren EinzeldokumentenAbschnitt 3Billigung und Veröffentlichung des Prospekts§ 13Billigung des Prospekts§ 14Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts§ 15Werbung§ 16Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des AnlegersAbschnitt 4Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel§ 17Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte§ 18Bescheinigung der BilligungAbschnitt 5Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten§ 19Sprachenregelung§ 20DrittstaatemittentenAbschnitt 6Prospekthaftung§ 21Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt§ 22Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt§ 23Haftungsausschluss§ 24Haftung bei fehlendem Prospekt§ 25Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige AnsprücheAbschnitt 7Zuständige Behörde und Verfahren§ 26Befugnisse der Bundesanstalt§ 27Verschwiegenheitspflicht§ 28Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums§ 28aZusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde§ 29Vorsichtsmaßnahmen§ 30Bekanntmachung von Maßnahmen§ 31Sofortige VollziehungAbschnitt 8Sonstige Vorschriften§ 32Auskunftspflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 33Gebühren und Auslagen§ 34Benennungspflicht§ 35Bußgeldvorschriften§ 36Übergangsbestimmungen§ 37Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes