Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden vom Bundesministerium der Verteidigung erlassen.
WSG § 10 Verwaltungsvorschriften
Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten
Referenzen
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