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WVG § 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände

(1) Das Verfahren zur Errichtung des Verbands wird durch einen Antrag eines oder mehrerer der festzustellenden Beteiligten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde oder durch diese von Amts wegen eingeleitet.

(2) Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, welche die Aufgaben, das Gebiet, den Umfang und das Unternehmen des Verbands umschreiben (Errichtungsunterlagen). Zu den Errichtungsunterlagen gehören der Plan für das Unternehmen einschließlich eines Kostenanschlages, eine Darstellung der Zweckmäßigkeit und der Finanzierung des Unternehmens, ein Satzungsentwurf, ein Verzeichnis derjenigen, die Beteiligte werden sollen (Name und Anschrift), sowie Tatsachenangaben, aus denen sich ermitteln läßt, wie viele Stimmen jeder der festzustellenden Beteiligten haben wird.

(3) Die Aufsichtsbehörde kann von dem Antragsteller die Beibringung weiterer Unterlagen verlangen.

(4) Werden die Unterlagen nach den Absätzen 2 und 3 innerhalb der von der zuständigen Aufsichtsbehörde gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig vorgelegt oder sind die Unterlagen ganz oder teilweise ungeeignet, kann die Aufsichtsbehörde den Antrag zurückweisen oder die Unterlagen, soweit erforderlich, selbst beschaffen und die Satzung selbst entwerfen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (7. Senat) - 7 A 203/11
11. November 2011
7 A 203/11 11. November 2011
Urteil vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (7. Senat) - 7 A 2465/10
11. November 2011
7 A 2465/10 11. November 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Gießen (8. Kammer) - 8 K 41/11.GI
6. April 2011
8 K 41/11.GI 6. April 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Gießen (8. Kammer) - 8 K 2661/10.GI
9. März 2011
8 K 2661/10.GI 9. März 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Gießen (8. Kammer) - 8 K 4470/08.GI
16. Dezember 2010
8 K 4470/08.GI 16. Dezember 2010
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 1807/07
2. April 2009
8 K 1807/07 2. April 2009
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 576/02
27. Juni 2002
8 K 576/02 27. Juni 2002
Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 K 1698/01
21. Mai 2002
8 K 1698/01 21. Mai 2002