(1) Im Verbandsausschuß hat jedes Mitglied eine Stimme. Eine andere Regelung durch die Satzung ist zulässig.
(2) Der Verbandsvorsteher ist Vorsitzender des Verbandsausschusses ohne Stimmrecht.
(1) Im Verbandsausschuß hat jedes Mitglied eine Stimme. Eine andere Regelung durch die Satzung ist zulässig.
(2) Der Verbandsvorsteher ist Vorsitzender des Verbandsausschusses ohne Stimmrecht.
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 C 18/16
21. Juni 2018
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7 C 18/16 | 21. Juni 2018 |
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 C 19/16
21. Juni 2018
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7 C 19/16 | 21. Juni 2018 |