Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

WVG § 82 Inkrafttreten

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von