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ZahlPrüfbV Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3)

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)

Institutsnummer:

Name des Instituts:

Laufende
Nummer
Auslagerungsunternehmen
Inklusive Adresse
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen

Referenzen

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