Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ZahnmedAusbV 2022 § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,
2.
„Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.