Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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der Ausbildungsbetrieb: - 1.1
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Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen - 1.2
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Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes - 1.3
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Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung - 1.4
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht - 1.5
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - 1.6
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Umweltschutz - 2.
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Durchführen von Hygienemaßnahmen - 2.1
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Infektionskrankheiten - 2.2
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Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene - 3.
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Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement - 3.1
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Arbeiten im Team - 3.2
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Qualitäts- und Zeitmanagement - 4.
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Kommunikation, Information und Datenschutz - 4.1
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Kommunikationsformen und -methoden - 4.2
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Verhalten in Konfliktsituationen - 4.3
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Informations- und Kommunikationssysteme - 4.4
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Datenschutz und Datensicherheit - 5.
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Patientenbetreuung - 6.
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Grundlagen der Prophylaxe - 7.
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Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes - 7.1
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Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung - 7.2
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Röntgen und Strahlenschutz - 8.
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Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen - 9.
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Praxisorganisation und -verwaltung - 9.1
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Praxisabläufe - 9.2
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Verwaltungsarbeiten - 9.3
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Rechnungswesen - 9.4
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Materialbeschaffung und -verwaltung - 10.
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Abrechnung von Leistungen