ZÄPrO § 37

Approbationsordnung für Zahnärzte

Außerdem sind der Meldung beizufügen:

a)
ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist,
b)
ein amtliches Führungszeugnis, wenn die Meldung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Exmatrikulation erfolgt.

Referenzen

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