Die Prüfung in der Zahnerhaltungskunde (IX) wird in der Regel an fünf Tagen abgehalten. Sie umfaßt drei Teile. In allen Teilen hat der Prüfling seine Kenntnisse in der Prophylaxe der Karies und der Parodontopathien nachzuweisen. Der Kandidat hat
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in Kariologie und Endodontologie theoretisch und praktisch seine Vertrautheit mit diesen Fächern nachzuweisen und dabei am Kranken mindestens vier verschiedene Füllungen, eine Wurzelkanalbehandlung sowie eine endodontische Behandlung selbst auszuführen, - 2.
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in Parodontologie theoretisch und praktisch nachzuweisen, daß er mit der Beurteilung eines Krankheitsfalles auf diesem Gebiet wie auch mit der Planung und den Methoden der Behandlung einer Parodontopathie vertraut ist, - 3.
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in Kinderzahnheilkunde seine Kenntnisse auf dem Gebiet der Kinderzahnheilkunde sowie der oralen Primärprophylaxe nachzuweisen.