Bei der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende Merkmale erhoben:
- 1.
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als Erhebungsmerkmale: - a)
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für das Gebäude: - aa)
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Gemeinde, - bb)
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Art des Gebäudes (Wohngebäude, Wohnheim, bewohnte Unterkunft, sonstiges Gebäude mit Wohnraum), - cc)
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Zahl der Wohnungen im Gebäude, - dd)
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Zahl der leerstehenden Wohnungen;
- b)
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für jede Wohnung des Gebäudes: - aa)
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leerstehende Wohnung, - bb)
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gewerbliche Nutzung, Nutzung als Ferien- oder Freizeitwohnung, - cc)
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Nutzung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, - dd)
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Wohnverhältnis (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter), - ee)
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Zahl der Personen in der Wohnung, - ff)
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Fläche der Wohnung, - gg)
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Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern, - hh)
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Höhe der monatlichen Miete, - ii)
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Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart;
- 2.
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als Hilfsmerkmale: - a)
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Anschrift des Gebäudes, - b)
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Lage der Wohnung im Gebäude, - c)
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Namen, Vornamen und Anschrift des Auskunftspflichtigen, - d)
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Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht, - e)
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Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber, - f)
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bei vom Eigentümer selbst genutzten Wohnungen: Datum des Einzugs, - g)
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bei vermieteten Wohnungen: Beginn des Mietvertrags.