ZFdG § 2 Zentralstelle

Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter

Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und ist darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.

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