Das Gesuch um Zulassung zur Hauptprüfung ist bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens 15. Januar oder 15. Juli einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden nur bei ausreichender Begründung berücksichtigt.
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ZHG§10PrO § 25
Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
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