Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen§ 1Zielsetzung§ 2Definition des wirtschaftlichen Eigentümers§ 3Ermittlung von Identität und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers§ 4Definition der Zahlstelle§ 5Definition der zuständigen Behörde§ 6Definition der Zinszahlung§ 7Räumlicher GeltungsbereichAbschnitt 2Datenübermittlung§ 8Datenübermittlung durch die Zahlstelle§ 9Datenerhebung und Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für SteuernAbschnitt 3Übergangsbestimmungen§ 10Übergangszeitraum§ 11Besteuerung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften§ 12Einnahmen§ 13Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren§ 14Vermeidung der Doppelbesteuerung§ 15Umlauffähige SchuldtitelAbschnitt 4Anwendungs- und Schlussbestimmungen§ 16Andere Quellensteuern§ 16aErweiterung des Anwendungsbereichs§ 17AnwendungsbestimmungenAnhangListe der verbundenen Einrichtungen nach § 15