Institute, die Zahlungskonten auf dem Markt für Verbraucher anbieten, haben Verbrauchern jederzeit unentgeltlich Unterstützung in Bezug auf die spezifischen Merkmale, Entgelte und Kosten sowie auf die Nutzungsbedingungen der angebotenen Basiskonten zur Verfügung zu stellen.
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ZKG § 45 Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Unknown court (11. Zivilsenat) - XI ZR 119/19
30. Juni 2020
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XI ZR 119/19 | 30. Juni 2020 |
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Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (19. Zivilsenat) - 19 U 104/18
27. Februar 2019
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19 U 104/18 | 27. Februar 2019 |
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Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (28. Zivilkammer) - 2-28 O 98/17
8. Mai 2018
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2-28 O 98/17 | 8. Mai 2018 |