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ZKG § 45 Unterstützungsleistungen zu Basiskonten

Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Institute, die Zahlungskonten auf dem Markt für Verbraucher anbieten, haben Verbrauchern jederzeit unentgeltlich Unterstützung in Bezug auf die spezifischen Merkmale, Entgelte und Kosten sowie auf die Nutzungsbedingungen der angebotenen Basiskonten zur Verfügung zu stellen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Unknown court (11. Zivilsenat) - XI ZR 119/19
30. Juni 2020
XI ZR 119/19 30. Juni 2020
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (19. Zivilsenat) - 19 U 104/18
27. Februar 2019
19 U 104/18 27. Februar 2019
Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (28. Zivilkammer) - 2-28 O 98/17
8. Mai 2018
2-28 O 98/17 8. Mai 2018