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ZMediatAusbV Eingangsformel

Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren

Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Artikel 135 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

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