ZPO § 1031 Form der Schiedsvereinbarung

Zivilprozessordnung

(1) Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen, enthalten sein.

(2) Die Form des Absatzes 1 gilt auch dann als erfüllt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem von der einen Partei der anderen Partei oder von einem Dritten beiden Parteien übermittelten Dokument enthalten ist und der Inhalt des Dokuments im Falle eines nicht rechtzeitig erfolgten Widerspruchs nach der Verkehrssitte als Vertragsinhalt angesehen wird.

(3) Nimmt ein den Formerfordernissen des Absatzes 1 oder 2 entsprechender Vertrag auf ein Dokument Bezug, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine Schiedsvereinbarung, wenn die Bezugnahme dergestalt ist, dass sie diese Klausel zu einem Bestandteil des Vertrages macht.

(4) (weggefallen)

(5) Schiedsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, müssen in einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein. Die schriftliche Form nach Satz 1 kann durch die elektronische Form nach § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt werden. Andere Vereinbarungen als solche, die sich auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, darf die Urkunde oder das elektronische Dokument nicht enthalten; dies gilt nicht bei notarieller Beurkundung.

(6) Der Mangel der Form wird durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 2/15
31. Oktober 2018
I ZB 2/15 31. Oktober 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 77/17
9. Mai 2018
I ZB 77/17 9. Mai 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 52/17
19. April 2018
I ZB 52/17 19. April 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 75/16
11. Mai 2017
I ZB 75/16 11. Mai 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 1/16
2. Mai 2017
I ZB 1/16 2. Mai 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 69/16
6. April 2017
I ZB 69/16 6. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 49/16
16. März 2017
I ZB 49/16 16. März 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 50/16
16. März 2017
I ZB 50/16 16. März 2017
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (6. Zivilsenat) - 6 Sch 6/14
16. Juni 2016
6 Sch 6/14 16. Juni 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 99/14
10. März 2016
I ZB 99/14 10. März 2016