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ZPO § 1031 Form der Schiedsvereinbarung

Zivilprozessordnung

(1) Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen, enthalten sein.

(2) Die Form des Absatzes 1 gilt auch dann als erfüllt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem von der einen Partei der anderen Partei oder von einem Dritten beiden Parteien übermittelten Dokument enthalten ist und der Inhalt des Dokuments im Falle eines nicht rechtzeitig erfolgten Widerspruchs nach der Verkehrssitte als Vertragsinhalt angesehen wird.

(3) Nimmt ein den Formerfordernissen des Absatzes 1 oder 2 entsprechender Vertrag auf ein Dokument Bezug, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine Schiedsvereinbarung, wenn die Bezugnahme dergestalt ist, dass sie diese Klausel zu einem Bestandteil des Vertrages macht.

(4) (weggefallen)

(5) Schiedsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, müssen in einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein. Die schriftliche Form nach Satz 1 kann durch die elektronische Form nach § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt werden. Andere Vereinbarungen als solche, die sich auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, darf die Urkunde oder das elektronische Dokument nicht enthalten; dies gilt nicht bei notarieller Beurkundung.

(6) Der Mangel der Form wird durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 SchH 48/25 e
25. Juli 2025
101 SchH 48/25 e 25. Juli 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 SchH 73/25 e
10. Juli 2025
101 SchH 73/25 e 10. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 SchH 15/25
30. Mai 2025
19 SchH 15/25 30. Mai 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 Sch 3/24 e
14. März 2025
101 Sch 3/24 e 14. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 Sch 11/24
13. Dezember 2024
19 Sch 11/24 13. Dezember 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 102 Sch 118/23 e
15. Oktober 2024
102 Sch 118/23 e 15. Oktober 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 Sch 19/23
11. Oktober 2024
19 Sch 19/23 11. Oktober 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 Sch 45/24 e
1. Oktober 2024
101 Sch 45/24 e 1. Oktober 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 102 Sch 114/22
8. Juli 2024
102 Sch 114/22 8. Juli 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 Sch 116/23 e
26. Juni 2024
101 Sch 116/23 e 26. Juni 2024