ZPO § 1040 Befugnis des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die eigene Zuständigkeit

Zivilprozessordnung

(1) Das Schiedsgericht kann über die eigene Zuständigkeit und im Zusammenhang hiermit über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung entscheiden. Hierbei ist eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragsbestimmungen unabhängige Vereinbarung zu behandeln.

(2) Die Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts ist spätestens mit der Klagebeantwortung vorzubringen. Von der Erhebung einer solchen Rüge ist eine Partei nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie einen Schiedsrichter bestellt oder an der Bestellung eines Schiedsrichters mitgewirkt hat. Die Rüge, das Schiedsgericht überschreite seine Befugnisse, ist zu erheben, sobald die Angelegenheit, von der dies behauptet wird, im schiedsrichterlichen Verfahren zur Erörterung kommt. Das Schiedsgericht kann in beiden Fällen eine spätere Rüge zulassen, wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

(3) Hält das Schiedsgericht sich für zuständig, so entscheidet es über eine Rüge nach Absatz 2 in der Regel durch Zwischenentscheid. In diesem Fall kann jede Partei innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mitteilung des Entscheids eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Während ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht das schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Sch 15/17
27. Februar 2020
34 Sch 15/17 27. Februar 2020
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 2/15
31. Oktober 2018
I ZB 2/15 31. Oktober 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 77/17
9. Mai 2018
I ZB 77/17 9. Mai 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 60/16
29. Juni 2017
I ZB 60/16 29. Juni 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 75/16
11. Mai 2017
I ZB 75/16 11. Mai 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 63/16
11. Mai 2017
I ZB 63/16 11. Mai 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 1/16
2. Mai 2017
I ZB 1/16 2. Mai 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 23/16
6. April 2017
I ZB 23/16 6. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 32/16
6. April 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 49/16
16. März 2017
I ZB 49/16 16. März 2017