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ZPO § 1093 Vollstreckungsklausel

Zivilprozessordnung

Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Sinsheim - 3 M 256/23
26. Februar 2024
3 M 256/23 26. Februar 2024
Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 122/17
15. September 2017
16 T 122/17 15. September 2017
Beschluss vom Amtsgericht Wedding - 70b C 17/14
22. Oktober 2014
70b C 17/14 22. Oktober 2014