Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
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ZPO § 1112 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Zivilprozessordnung
Referenzen
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