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ZPO § 526 Entscheidender Richter

Zivilprozessordnung

(1) Das Berufungsgericht kann durch Beschluss den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn

1.
die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde,
2.
die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,
3.
die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und
4.
nicht bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.

(2) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit dem Berufungsgericht zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn

1.
sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Sache oder die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben oder
2.
die Parteien dies übereinstimmend beantragen.
Das Berufungsgericht übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 vorliegen. Es entscheidet hierüber nach Anhörung der Parteien durch Beschluss. Eine erneute Übertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.

(3) Auf eine erfolgte oder unterlassene Übertragung, Vorlage oder Übernahme kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.

(4) In Sachen der Kammer für Handelssachen kann Einzelrichter nur der Vorsitzende sein.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - V ZR 44/25
19. Dezember 2025
V ZR 44/25 19. Dezember 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1236/25
1. Oktober 2025
1 BvR 1236/25 1. Oktober 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - VII ZR 109/23
25. April 2024
VII ZR 109/23 25. April 2024
Entscheidung vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 37-VI-20
13. März 2024
Vf. 37-VI-20 13. März 2024
Urteil vom Landgericht Hannover - 5 S 11/23
24. November 2023
5 S 11/23 24. November 2023
Beschluss vom Bundessozialgericht - B 4 AS 133/22 B
6. Juni 2023
B 4 AS 133/22 B 6. Juni 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof - I ZR 113/22
20. April 2023
I ZR 113/22 20. April 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof - V ZR 109/22
17. März 2023
V ZR 109/22 17. März 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XIII ZB 47/22
14. Februar 2023
XIII ZB 47/22 14. Februar 2023
Entscheidung vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 5-VI-22
29. November 2022
Vf. 5-VI-22 29. November 2022