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ZPO § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen

Zivilprozessordnung

(1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. Für die Pfändung einer Forderung ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht zuständig.

(2) Gepfändetes Geld und ein im Verteilungsverfahren auf den Gläubiger fallender Betrag des Erlöses werden hinterlegt.

(3) Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag anordnen, dass eine bewegliche körperliche Sache, wenn sie der Gefahr einer beträchtlichen Wertverringerung ausgesetzt ist oder wenn ihre Aufbewahrung unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, versteigert und der Erlös hinterlegt werde.

(4) Die Vollziehung des Arrestes in ein nicht eingetragenes Seeschiff ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der Reise befindet und nicht in einem Hafen liegt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Finanzgericht Hamburg (4. Senat) - 4 V 69/25
27. August 2025
4 V 69/25 27. August 2025
Beschluss vom Sozialgericht Karlsruhe (12. Kammer) - S 12 AS 1569/25 ER
11. Juli 2025
S 12 AS 1569/25 ER 11. Juli 2025
None vom Oberlandesgericht Dresden - 22 U 195/25
21. Mai 2025
22 U 195/25 21. Mai 2025
Beschluss vom Sozialgericht Kassel (12. Kammer) - S 12 SO 16/24 ER
23. August 2024
S 12 SO 16/24 ER 23. August 2024
Beschluss vom Landgericht Baden-Baden (2. Zivilkammer) - 2 T 26/24
18. Juli 2024
2 T 26/24 18. Juli 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 17 U 30/24
24. Juni 2024
17 U 30/24 24. Juni 2024
Beschluss vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (3. Senat) - L 3 AS 207/23 B ER
29. Januar 2024
L 3 AS 207/23 B ER 29. Januar 2024
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (8. Senat) - L 8 AL 2913/23 ER-B
20. November 2023
L 8 AL 2913/23 ER-B 20. November 2023
Beschluss vom Landgericht Stuttgart (6. Große Strafkammer) - 6 Qs 6/23
18. Oktober 2023
6 Qs 6/23 18. Oktober 2023
Beschluss vom Sozialgericht Marburg (9. Kammer) - S 9 SO 27/23 ER
8. September 2023
S 9 SO 27/23 ER 8. September 2023