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ZRBG § 3 Besonderheiten beim Rentenbeginn und Neufeststellung

Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

(1) Ein Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt als am 18. Juni 1997 gestellt. Bei Hinterbliebenenrenten gilt der Rentenantrag frühestens mit dem Todestag als gestellt, wenn der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben ist.

(2) Für die Ermittlung des Zugangsfaktors gilt die Wartezeit als mit Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt und die Rente wegen Alters bis zum Rentenbeginn als nicht in Anspruch genommen.

(3) Auf Renten mit Zeiten nach diesem Gesetz ist § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht anzuwenden.

(4) Wurde eine Rente nach diesem Gesetz in der Fassung bis zum 31. Juli 2014 unter Anwendung des § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt, so wird die Rente auf Antrag vom frühestmöglichen Rentenbeginn an neu festgestellt.

(5) Wurde eine Rente nach diesem Gesetz in der Fassung bis zum 31. Juli 2014 wegen verspäteter Antragstellung nicht vom frühestmöglichen Rentenbeginn an bewilligt, so wird die Rente auf Antrag vom frühestmöglichen Rentenbeginn an neu festgestellt.

(6) Wird die Rente nach Absatz 4 oder 5 neu festgestellt, ist damit der bisherige Rentenbescheid aufgehoben. Die Überzahlung, die sich aus der verminderten Rentenhöhe ergibt, ist mit der Nachzahlung aufzurechnen.

(7) Der zuständige Rentenversicherungsträger hat die Berechtigten über die Möglichkeit der Neufeststellung auf Antrag und die sich aus einer Neufeststellung ergebenden individuellen Auswirkungen auf den Rentenanspruch zu informieren.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 914/17
11. Oktober 2023
L 3 R 914/17 11. Oktober 2023
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (16. Senat) - L 16 R 139/19
19. August 2020
L 16 R 139/19 19. August 2020
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (22. Senat) - L 22 R 184/18
20. Februar 2020
L 22 R 184/18 20. Februar 2020
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (22. Senat) - L 22 R 981/15
13. Dezember 2019
L 22 R 981/15 13. Dezember 2019
Beschluss vom Unknown court - B 5 R 101/18 B
27. Juni 2019
B 5 R 101/18 B 27. Juni 2019
Beschluss vom Bundessozialgericht - B 13 R 222/18 B
16. Mai 2019
B 13 R 222/18 B 16. Mai 2019
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (22. Senat) - L 22 R 885/15
25. April 2019
L 22 R 885/15 25. April 2019
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 R 185/17
12. Januar 2018
L 14 R 185/17 12. Januar 2018
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 89/16
22. November 2017
L 8 R 89/16 22. November 2017
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (3. Senat) - L 3 R 38/15
10. August 2017
L 3 R 38/15 10. August 2017