Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
- 1.
in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und - 2.
zu Pflegehilfskräften.
Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.