Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
-
Umweltschutz, - 5.
-
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Einsetzen und Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, - 6.
-
Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
-
Qualitätsmanagement, - 8.
-
Erstellen von zahntechnischen Planungen, - 9.
-
Erstellen von Arbeitsunterlagen nach Abformungen, - 10.
-
Anfertigen von Bißregistrierhilfen und Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren, - 11.
-
Herstellen von partiellem Zahnersatz, - 12.
-
Herstellen von totalem Zahnersatz, - 13.
-
Herstellen von kieferorthopädischen Geräten, - 14.
-
Herstellen von festsitzendem Zahnersatz, - 15.
-
Verarbeiten von zahnfarbenen Werkstoffen, - 16.
-
Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen; Herstellen von individuellen Verbindungselementen, - 17.
-
Herstellen von therapeutischen Geräten.