ZuG 2007 § 18 Kostenlose Zuteilung

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007

Von der zuständigen Behörde zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen nach § 23 dieses Gesetzes sowie nach § 22 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, bleibt hiervon unberührt.

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