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ZuV 2007 § 7 Emissionsberechnung auf der Grundlage einer Bilanzierung des Kohlenstoffgehalts

Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007

(1) Abweichend von den Vorschriften der §§ 5 und 6 kann die Ermittlung der gesamten Kohlendioxid-Emissionen auf Basis einer Bilanzierung des Kohlenstoffgehalts des emissionsrelevanten Brenn- und Rohstoffeinsatzes sowie des aus den Brenn- und Rohstoffen stammenden Kohlenstoffs in den Produkten der Anlage erfolgen. Produkte umfassen hierbei auch Nebenprodukte und Abfälle. Die jährlichen durchschnittlichen Emissionen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtkohlenstoffgehalt des jährlichen Brenn- und Rohstoffeinsatzes und dem aus den eingesetzten Brennstoffen und emissionsrelevanten Rohstoffen stammenden Kohlenstoff in den Produkten einer Anlage sowie der anschließenden Umrechnung des in Kohlendioxid überführten Kohlenstoffs mit dem Quotienten aus 44 und 12.

(2) Betreiber von Anlagen haben prozessbedingte Emissionen parallel nach den Vorschriften des § 6 zu ermitteln, sofern eine Zuteilung nach § 13 des Zuteilungsgesetzes 2007 beantragt wird.

(3) Für die Ermittlung der Kohlendioxid-Emissionen nach Absatz 1 muss der Zuteilungsantrag Angaben enthalten über

1.
die jährlichen Aktivitätsraten der Brenn- und der Rohstoffe und der Produkte,
2.
die Kohlenstoffgehalte der Brenn- und der Rohstoffe und der Produkte und
3.
im Fall des Absatzes 2 zusätzlich die nach § 6 ermittelten prozessbedingten Emissionen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 C 9/13
30. Oktober 2014
7 C 9/13 30. Oktober 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (12. Senat) - OVG 12 B 25.11
28. Februar 2013
OVG 12 B 25.11 28. Februar 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 207.09
25. Mai 2011
10 K 207.09 25. Mai 2011
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 320.09
17. März 2011
10 K 320.09 17. März 2011
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 C 23/09
21. Dezember 2010
7 C 23/09 21. Dezember 2010