Ansprüche von unbestimmtem Betrag gelten als aufschiebend bedingt durch die Feststellung des Betrags.
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ZVG § 14
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (4. Zivilsenat) - 4 W 213/00
1. September 2000
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4 W 213/00 | 1. September 2000 |