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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 E 1487/04 (Urteil)
Denn die Mitwirkung in diesen gerichtlichen Verfahren ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII Teil der Aufgaben
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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 6171/03 (Urteil)
-VwGO-). 35Anspruchsgrundlage für das Begehren der Klägerin kann allein § 4 Abs. 1 IFG sein.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 2679/04 (Urteil)
Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW stehe jeder natürlichen Person – auch ohne Vertreter der Presse zu sein – ein
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Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 345/05 (Urteil)
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, wobei als Einzelstrafe für den Betrug ein Jahr und 6