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Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (6. Zivilsenat) - 6 U 2/06 (Urteil)
Gründe I. 1 Die Parteien streiten, ob die Beklagte als „Lieferant“ im Sinne des § 4 Abs. 3 ProdHG
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Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 8 UH 363/06 - 94 (Urteil)
Abs. 1 ProdHaftG, da diese unstreitig nicht Herstellerin des Fahrzeuges sei und auch nicht als solche
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Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 523/05 (Urteil)
Er beruft sich deshalb auf die Vermutung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG.