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Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 224/00 (Urteil)
Er gehörte somit zur Unfallzeit nicht zu den nach nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO gegen Arbeitsunfälle versicherten
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Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 114/04 (Urteil)
Vielmehr ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII darüber hinaus erforderlich, dass es sich um den unmittelbaren
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Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 76/03 (Urteil)
Ab 01.01.1999 gelte dies nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch für eine GbR.