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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LA 331/20 (Urteil)
auch die jeweils gewählte Form der Oberschule nach § 10a Abs. 2 oder § 10a Abs. 3 NSchG.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LA 1630/17 (Urteil)
Als Schulform in diesem Sinne gilt auch die jeweils gewählte Form der Oberschule nach § 10a Abs. 2 oder
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 MN 244/11 (Urteil)
S. 206, im Folgenden: NSchG n. F.). Nach § 106 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 NSchG a.
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 MN 131/20 (Urteil)
Mai 2020 außer Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten die §§ 1a, 2a, 2b, 7a, 10 Abs. 3 und § 10a am 19.
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Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LB 245/14 (Urteil)
Fächern unterrichtet hatten, beschloss die Klassenkonferenz der vom Kläger zuletzt besuchten Klasse 10a