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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 LA 46/20 (Urteil)
. 5 AufenthG entsprechend den Anforderungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG glaubhaft gemacht
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 83/17 (Urteil)
Abs. 2c Satz 2 AufenthG dar.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 O 31/16 (Urteil)
Dies folgt aus § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 10 E 21.5053 (Urteil)
Die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG sei nicht durch Vorlage eines qualifizierten
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Beschluss vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 L 97/18 (Urteil)
nach § 60 Abs. 7 AufenthG. 13 Nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG soll von einer Abschiebung abgesehen
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 12 E 19.5401 (Urteil)
Abs. 2c Satz 3 AufenthG.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 85/17 (Urteil)
Abs. 2c Satz 2 ff.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 A 11552/17 (Urteil)
. 2c Satz 2 und 3 AufenthG) genügen. 10 aa) Hinsichtlich des Klägers zu 1) geht das Verwaltungsgericht
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (1. Kammer) - 1 B 180/17 (Urteil)
Abs. 2c Satz 1 AufenthG nicht widerlegt.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 6 E 19.1333 (Urteil)
Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG gestellt.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 10 E 21.2244 (Urteil)
Gemäß § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG wird vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 81/17 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG vereitele.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 32/22 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 10 E 21.5787 (Urteil)
Die Abschiebung eines Ausländers ist gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG auszusetzen, solange die Abschiebung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 27 E 22.1386 (Urteil)
Der Antragsteller hat weder einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 PA 104/17 (Urteil)
Auch der geltend gemachte Anordnungsanspruch aus § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 12 K 7836/18 (Urteil)
Gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist eine Duldung zu erteilen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 4/18 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist unter anderem dann gegeben, wenn
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 1/22 (Urteil)
Abs. 2c Satz 3 AufenthG und könne daher die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG,
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 608/16 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erweist. 10Nach dem durch das Gesetz
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 A 11330/18 (Urteil)
Abs. 2c Satz 2 und Satz 3) glaubhaft zu machen.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 36/22 (Urteil)
. 1 VwGO zulässig, aber unbegründet. 5 Nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann das Gericht eine einstweilige
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 438/17 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG ergeben.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 85/18 (Urteil)
nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG kann im Hinblick auf die gesundheitliche Situation eines ausreisepflichtigen
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 70/21 (Urteil)
Gründe 1 Die in der Antragsschrift enthaltenen Anträge zu 1, 2 und 4 werden gemäß § 88 VwGO als ein
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Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 30 K 17.43997 (Urteil)
Nach § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG wird vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 10012/21 (Urteil)
AufenthG / zu Abs. 2 Satz 1 - rechtl.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 16/16 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn
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Beschluss vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 M 153/18 (Urteil)
Am 11.11.2015 erteilte ihm der Kreis Rendsburg-Eckernförde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG eine
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Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 9 K 17.40095 (Urteil)
. 5 und Abs. 7 AufenthG, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 5 K 2914/19 (Urteil)
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG besteht vorliegend nicht
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Göttingen (1. Kammer) - 1 B 274/21 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG auszusetzen, solange sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich
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GeB vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 8 K 20.31115 (Urteil)
. 5 und 7 Satz 1 AufenthG vorliegen.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 22/18 (Urteil)
Abs. 2c und 2d AufenthG. 4 Im Rahmen der Vorsprache am 22.12.2017 erklärten die Antragsteller zu 1
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 220/18 (Urteil)
Bescheinigungen vorlägen, welche die Anforderungen des § 60a Abs. 2c Satz 3 AufenthG erfüllten, so dass
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 33/18 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist unter anderem dann gegeben, wenn
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (1. Kammer) - 1 B 76/19 (Urteil)
. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung
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Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 A 7/19 (Urteil)
Die ärztlichen Atteste würden die Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG nicht widerlegen.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 58/22 (Urteil)
Abs. 2 Satz 1 AufenthG sind nicht gegeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 25 E 21.5665 (Urteil)
Gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, solange die Abschiebung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2064/19 (Urteil)
ihre Abschiebung im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG rechtlich oder tatsächlich unmöglich wäre
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 100/20 (Urteil)
Haedicke in: HTK-AuslR / § 60a AufenthG / Abs. 2 Satz 1 - tats.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 78/21 (Urteil)
. 2 Satz 1 AufenthG glaubhaft gemacht. 21 Eine Abschiebung ist gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszusetzen
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 387/19 (Urteil)
. 4 Satz 1 AufenthG) beseitigt hat und welcher gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in Verbindung
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 322/20 (Urteil)
Februar 2020 genügten bereits den Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG nicht.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 25 E 19.1072 (Urteil)
Abs. 1 AufenthG.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 I 37/22 (Urteil)
Gemäß § 58 Abs. 8 Satz 1 AufenthG dürfen Durchsuchungen nach § 58 Abs. 6 AufenthG nur durch den Richter
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1925/16.A (Urteil)
Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht in Betracht kommt.
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (1. Kammer) - 1 B 104/20 (Urteil)
. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 1 S 17.51745 (Urteil)
Es liegt ein Duldungsgrund nach § 60a Abs. 2 Satz 2 oder 3 AufenthG vor.