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BGBEG (XXXX) §§ 8 und 9 (weggefallen) (Law)
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BGBEG § 8 Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen (Law)
Nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem unverzüglich die folgenden Informationen mit: 1....
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BGBEG Anlage 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
...§ 358 BGB erfüllt, obwohl das Darlehen ausschließlich zu dessen Finanzierung dient (angegebenes Geschäft gemäß § 360 Absatz 2 Satz 2 BGB), ist hier Folgendes einzufügen: ...