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BesVNG 1 (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 13 (Law)
von § 12 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes abweichende Vorschriften der Länder für in Gemeinschaftsunterkünften
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BesVNG 1 § 12 (Law)
(2) Die Länder erlassen zu § 13 Abs. 5 und 6 sowie zu den §§ 15, 17, soweit es danach notwendig
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BesVNG 1 § 3 (Law)
...Abs. 2 dieses Abschnitts gilt entsprechend für § 18 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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