-
RAG 20 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
-
RAG 20 (XXXX) §§ 14 und 15 (weggefallen) (Law)
-
RechKredV § 20 Sonstige Vermögensgegenstände (Nr. 14) (Law)
...14 "Sonstige Vermögensgegenstände" nur ausgewiesen werden, wenn sie sich nicht länger als fünf Jahre im Bestand des bilanzierenden Instituts befinden.
-
KredWG § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14 (Law)
...14 gelten nicht: 1. Kredite bei Wechselkursgeschäften, die im Rahmen des üblichen Abrechnungsverfahrens innerhalb von zwei Geschäftstagen ab ...
-
RAG 20 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,074 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
-
RAG 20 § 6 (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am 1. Juli 1977.
-
ScheckG Art 20 (Law)
Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten nach den Vorschriften über den Rückgriff haftbar, ohne aber die Urkunde in einen Orderscheck umzuwandeln.
-
RAG 20 § 12 (Law)
...14. September 1965 (BGBl. I S. 1448), zuletzt geändert durch Artikel II § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845), bezeichneten Altersgelder ab 1. Januar 1978 für den verheirateten Bere...
-
RAG 20 § 4 (Law)
§ 32 Abs. 3 Satz 4 des Schornsteinfegergesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt vom 1. Januar 1978 an auch für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 1977 eingetreten sind.
-
RAG 20 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
-
RAG 20 § 1 (Law)
(1) Ist dem Leistungsbezieher vor dem 1. Juli 1977 eine medizinische oder berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation bewilligt worden, so wird Übergangsgeld nach den am 30. Juni 1977 geltenden Vorsch...
-
RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
-
RAG 20 § 5 (Law)
...14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
-
RAG 20 § 8 (Law)
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 7 dieses Artikels aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar a...
-
RAG 20 § 9 (Law)
(1) In der gesetzlichen Unfallversicherung werden aus Anlaß der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme zwischen den Kalenderjahren 1975 und 1976 die vom Jahresarbeitsverdiens...
-
RAG 20 § 2 (Law)
Für die Jahre 1971 bis Juni 1977 verbleibt es bei den nach § 385 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung zu leistenden Beiträgen; § 393a Abs. 1 der R...
-
WG Art 20 (Law)
(1) Ein Indossament nach Verfall hat dieselben Wirkungen wie ein Indossament vor Verfall. Ist jedoch der Wechsel erst nach Erhebung des Protests mangels Zahlung oder nach Ablauf der hierfür bestimmten...
-
Grundgesetz Artikel 20 (Law)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gese...
-
BAPostG § 20 Wirtschaftsplan (Law)
(1) Die Präsidentin oder der Präsident stellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf, der 1. eine Vorschau-Gewinn- und Verlust...
-
AltPflG § 20 (Law)
(1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ...