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SLV 2002 § 7 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften § 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel ...
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SLV 2002 § 2 Dienstliche Beurteilung (Law)
...are Anwendung von Richtwerten ausreichende Fallzahl erreicht ist oder 3. bei nicht ausreichender Fallzahl für eine unmittelbare Anwendung vo...
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SLV 2002 § 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel (Law)
...atin oder des Soldaten zulässig. (2) Ein Laufbahnwechsel ist nur zulässig, wenn die Soldatin oder der Soldat die Befähigung für die neue Laufbahn besitzt. Laufbahnwechsel aus dem Sanitätsdie...
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SLV 2002 § 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten (Law)
...anstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 1 nicht angerechnet. Das Bundesministerium der Verteidigung kann die Anrechnung von Zeiten im Sinne des Satzes 3 zulassen,...
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SLV 2002 § 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter (Law)
...ach zwölf Monaten, frühestens jedoch neun Monate nach der Ernennung zum Gefreiten. Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter brauchen nicht dur...
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SLV 2002 § 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier (Law)
...ad Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker kann eingestellt werden, wer die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt und eine Anerkennung nachweist als ...
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SLV 2002 § 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere (Law)
...auptmann zulässig: 1. zum Major nach drei Jahren und 2. zum Oberst nach 13 Jahren...
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SLV 2002 § 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere (Law)
...ationsdienstes der Bundeswehr kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer ein Studium auf einem geowissenschaftlichen Fachgebiet abgeschlo...
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SLV 2002 § 42 Beförderung der Offiziere (Law)
...abshauptmann ist nach einer Dienstzeit von 15 Jahren, für Offiziere des fliegenden Personals und für Offiziere, die als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besonder...
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SLV 2002 § 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (Law)
...ad befindet und die nach Absatz 1 Nummer 1 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier erfüllt. (4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 12 kann zum Stabs...
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SLV 2002 § 25 Beförderung der Offiziere (Law)
...auptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig. (2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang und...
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SLV 2002 § 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere (Law)
...absarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker zulässig: 1. zum Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker nach zwei Jahren und ...
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SLV 2002 § 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Law)
...ahr im jeweiligen Dienstgrad. Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit der nach § 40 Absatz 2 zugelassenen Anwärterinnen und Anwärter kann die vor der Zulassung zur Laufbahn des militärfachlichen Die...
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SLV 2002 § 45 Ausnahmen (Law)
...atz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Soldatinnen und Soldaten entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung über Ausnahmen nach Absatz 1.
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SLV 2002 § 3 Ordnung der Laufbahnen (Law)
...aufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere zugeordnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. § ...
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SLV 2002 § 4 Einstellung (Law)
...ad der Mannschaften eingestellt, soweit durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist. Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten werden als Berufssoldatin, Berufssoldat, Soldatin a...
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SLV 2002 § 5a Dienstzeiterfordernisse (Law)
...ach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes. Satz 1 Nummer 2 oder 3 ist nur anzuwenden, wenn die Soldatin...
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SLV 2002 § 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter (Law)
...assen werden. Die militärfachliche Ausbildung muss mehrere Monate dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden. Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabsc...
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SLV 2002 § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Law)
...Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet werden. Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter müssen nicht durchlaufe...