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BImSchV 9 § 2 Antragstellung (Law)
(1) Der Antrag ist von dem Träger des Vorhabens bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch zu stellen. Träger des Vorhabens kann auch sein, wer nicht beabsichtigt, die Anlage zu erricht...
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BImSchV 9 § 9 Inhalt der Bekanntmachung (Law)
(1) Die Bekanntmachung muss neben den Angaben nach § 10 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Folgendes enthalten: 1. die...
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BImSchV 9 Inhaltsübersicht (Law)
...9 Inhalt der Bekanntmachung § 10 Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Bericht...
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BImSchV 9 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder in § 2 der Vierzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung) geregelt ist; § 1 Abs...
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BImSchV 9 § 3 Antragsinhalt (Law)
...9 Absatz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, so ist dies im Antrag anzugeben.
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BImSchV 9 § 4c Plan zur Behandlung der Abfälle (Law)
Die Unterlagen müssen die für die Entscheidung nach § 20 oder § 21 erforderlichen Angaben enthalten über die Maßnahmen zur Vermeidung oder Verwertung von Abfällen; hierzu sind insbesonder...
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BImSchV 9 § 19 Niederschrift (Law)
...9 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor, ist die Löschung nach Eintritt der Unwirksamkeit durchzuführen. (2) Dem Antragsteller ist eine Abschrift der Niederschrift zu ü...
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BImSchV 9 § 21 Inhalt des Genehmigungsbescheids (Law)
(1) Der Genehmigungsbescheid muss enthalten 1. die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers, ...
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BImSchV 9 § 23 Vorbescheid (Law)
...9 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 2. den Hinweis, dass der Vorbescheid nicht zur Errichtung der Anlage oder von Teilen der Anl...
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BImSchV 9 § 23a Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde hat die im Raumordnungsverfahren oder einem anderen raumordnerischen Verfahren, das den Anforderungen des § 15 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes entspricht (raumordnerische...
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BImSchV 9 § 25 Übergangsvorschrift (Law)
(1) Verfahren, die vor dem Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften der geänderten Verordnung zu Ende zu führen. Eine Wiederholung von Verfahrens...
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BImSchV 9 § 4 Antragsunterlagen (Law)
...9 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur ...
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BImSchV 9 § 8 Bekanntmachung des Vorhabens (Law)
(1) Sind die zur Auslegung (§ 10 Absatz 1) erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Interne...
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BImSchV 9 § 10a Akteneinsicht (Law)
...9 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet entsprechende Anwendung. Sonstige sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Rechte auf Zugang zu Informationen bleiben un...
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BImSchV 9 § 14 Zweck (Law)
(1) Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die E...
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BImSchV 9 § 17 Verlegung (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde kann den bekanntgemachten Erörterungstermin verlegen, wenn dies im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich ist. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermin...
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BImSchV 9 § 18 Verlauf (Law)
(1) Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausb...
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BImSchV 9 § 20 Entscheidung (Law)
(1) Sind alle Umstände ermittelt, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sind, hat die Genehmigungsbehörde unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist ...
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BImSchV 9 § 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids (Law)
(1) Unbeschadet des § 10 Absatz 7 und 8 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt zu machen, wenn das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ...
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BImSchV 9 § 11 Beteiligung anderer Behörden (Law)
Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, auf, für ihren Zuständigk...