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RAG 21 § 8 (Law)
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 7 dieses Artikels aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar a...
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BinSchUO 2008 Anhang VII Klassifikationsgesellschaften (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 569 - 570; bezügl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Liste der anerkannten Klassifikationsgese...
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BImSchV 12 2000 Anhang VII (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Anlage I Kap VII Anlage I Kapitel VII (Law)
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1019) (Kein Inhalt)
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WWSUVtr Anlage VII Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Informationen zur Durchführung des Vertrags (Law)
Bei der Übermittlung personenbezogener Informationen zur Durchführung des Vertrags werden die Vertragsparteien entsprechend Artikel 4 Abs. 3 des Vertrags nach folgenden Grundsätzen verfah...
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EinigVtr Anlage II Kap VII Anlage II Kapitel VII (Law)
(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1206) (ohne Inhalt)
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StrlSchV 2001 Anlage VII (zu §§ 29 und 47) (Law)
...Zr-86 A 6 E+1 1 E+5 Zr-88 A 1 E+1 ...
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SGB 8 § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (Law)
Können Personensorgeberechtigte wegen des mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen ständigen Ortswechsels die Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes oder Jugendlichen nicht sicherstellen und ist d...
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StVZO 2012 (XXXX) Anlage I bis VII (weggefallen) (Law)
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BÄO § 13 VII Straf- und Bußgeldvorschriften (Law)
Wer die Heilkunde ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 3i (Anlage VIi des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2408 Auslandskinderzuschlag (§ 56) (Monatsbeträge in DM...
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RAG 21 § 4 (Law)
(1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag für Bezugszeiten vom 1. Januar 1979...
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RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
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RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RAG 21 § 13 (Law)
(1) Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach den §§ 2 und 3 dieses Artikels anzupassen sind, Renten mit Leistungen oder Leistungsanteilen aus der knappschaftlichen...
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RAG 21 § 16 (Law)
(1) Bleibt die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren je um mehr als ein Viertel hinter den Annahmen der mittelfristigen Wirtschaftsprojek...
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RAG 21 § 1 (Law)
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BBVAnpG99Art4uaBek Anlage 3i (Anlage VIi des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2216 Auslandskinderzuschlag (§ 56) ...