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UmwG 1995 § 199 Anlagen der Anmeldung (Law)
...§ 194 Abs. 2 beizufügen.
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UmwG 1995 § 200 Firma oder Name des Rechtsträgers (Law)
...§ 19 des Handelsgesetzbuchs, § 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, §§ 4, 279 des Aktiengesetzes oder § 3 des Genossenschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. ...
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UmwG 1995 § 202 Wirkungen der Eintragung (Law)
...§ 198 Abs. 2 mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Register ein. (3) Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtstr...
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UmwG 1995 § 203 Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern (Law)
Wird bei einem Formwechsel bei dem Rechtsträger neuer Rechtsform in gleicher Weise wie bei dem formwechselnden Rechtsträger ein Aufsichtsrat gebildet und zusammengesetzt, so bleiben die Mitglieder des...
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UmwG 1995 § 205 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers (Law)
...§ 25 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Die Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in fünf Jahren seit dem Tage, an dem die anzumeldende Eintragung der neuen Rechtsform oder des Recht...
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UmwG 1995 § 207 Angebot der Barabfindung (Law)
...§ 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Kann der Rechtsträger auf Grund seiner neuen Rechtsform eigene Anteile oder Mitgliedschaften nicht erwerben, so ist die Barabfindun...
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UmwG 1995 § 211 Anderweitige Veräußerung (Law)
...§ 209 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen nicht entgegen.
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UmwG 1995 § 222 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 219 den Gründern dieser Gesellschaft gleichstehen. (3) Die Anmeldung der Umwandlung zur Eintragung in das Register nach § 198 Abs. 2 Satz 3 kann auch von den zur Vertretung der formwechsel...
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UmwG 1995 § 225a Möglichkeit des Formwechsels (Law)
Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.
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UmwG 1995 § 228 Möglichkeit des Formwechsels (Law)
...§ 1 Abs. 1 und 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). § 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes bleibt unberührt.
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UmwG 1995 § 235 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 198 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. (2) Die Anmeldung nach Absatz 1 oder nach § 198 ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen.
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UmwG 1995 § 238 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...§§ 230 und 231 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt.
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UmwG 1995 § 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...§ 65 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse, beim Formwechsel einer Kommand...
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UmwG 1995 § 246 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 8 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und § 37 Abs. 1 des Aktiengesetzes sind auf die Anmeldung nach § 198 nicht anzuwenden.
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UmwG 1995 § 249 Gläubigerschutz (Law)
...§ 224 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...§ 50 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. ...
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UmwG 1995 § 255 Wirkungen des Formwechsels (Law)
...§ 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die an den bisherigen Anteilen bestehenden Rechte Dritter an den durch den Formwechsel erlangten Geschäftsguthaben weiterbestehen. ...
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UmwG 1995 § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder (Law)
...§ 204 in Verbindung mit § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. (3) Die Genossenschaft hat jedem Mitglied unverzüglich nach der Bekanntmachung der Eintragung d...
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UmwG 1995 § 266 Wirkungen des Formwechsels (Law)
...§ 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die an den bisherigen Geschäftsguthaben bestehenden Rechte Dritter an den durch den Formwechsel erlangten Anteilen und Teilrechten weiterb...
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UmwG 1995 § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien (Law)
(1) In der Mitteilung nach § 267 sind Aktionäre aufzufordern, die ihnen zustehenden Aktien abzuholen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Gesellschaft berechtigt ist, Aktien, die nicht binnen sechs ...