-
AMG 1976 § 24 Sachverständigengutachten (Law)
...§ 22 Abs. 1 Nr. 15, Abs. 2 und 3 und § 23 erforderlichen Unterlagen sind Gutachten von Sachverständigen beizufügen, in denen die Kontrollmethoden, Prüfungsergebnisse und Rückstandsnachweisverfahren zu...
-
AMG 1976 § 24c Nachforderungen (Law)
Müssen von mehreren Zulassungsinhabern inhaltlich gleiche Unterlagen nachgefordert werden, so teilt die zuständige Bundesoberbehörde jedem Inhaber der Zulassung mit, welche Unterlagen für die weitere ...
-
AMG 1976 § 25 Entscheidung über die Zulassung (Law)
...§ 48 Abs. 2 Nr. 1 unterliegen, dem der Zulassungskommission nach Absatz 6 Satz 1 vorzulegenden Entwurf der Zulassungsentscheidung zugrunde. Als Gegensachverständiger nach Satz 5 kann von der zuständig...
-
AMG 1976 § 25a Vorprüfung (Law)
...§ 25 Abs. 2 Nr. 2, so ist die Zulassung zu versagen. § 25 Abs. 4 und 6 findet auf die Vorprüfung keine Anwendung. (4) Stellt die zuständige Bundesoberbehörde fest, dass ein gleich lautender ...
-
AMG 1976 § 28 Auflagenbefugnis (Law)
...§§ 10, 11 und 11a den für die Zulassung eingereichten Unterlagen entsprechen und dabei einheitliche und allgemein verständliche Begriffe und ein einheitlicher Wortlaut, auch entsprechend den Empfehlun...
-
AMG 1976 § 31 Erlöschen, Verlängerung (Law)
...§ 25 Abs. 2 Nr. 3, 5, 5a, 6, 6a oder 6b, 7 vorliegt oder die Zulassung nicht nach § 30 Abs. 1 Satz 2 zurückzunehmen oder zu widerrufen ist oder wenn von der Möglichkeit der Rücknahme nach § 30 Abs. 2 ...
-
AMG 1976 § 32 Staatliche Chargenprüfung (Law)
...§ 25 Abs. 8 und § 22 Abs. 7 Satz 3 entsprechende Anwendung. (4) Der Freigabe nach Absatz 1 Satz 1 bedarf es nicht, soweit die dort bezeichneten Arzneimittel durch Rechtsverordnung nach § 35 ...
-
AMG 1976 § 36 Ermächtigung für Standardzulassungen (Law)
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmte Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen oder Arzneimittel in...
-
AMG 1976 § 41b Verfahrensordnung und Geschäftsverteilungsplan (Law)
(1) Das Bundesministerium erstellt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Verfahrensordnung über die Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen ...
-
AMG 1976 § 41c Verordnungsermächtigung (Law)
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine Bundes-Ethik-Kommission bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...
-
AMG 1976 § 44 Ausnahme von der Apothekenpflicht (Law)
...§ 46 vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen sind.
-
AMG 1976 § 46 Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht (Law)
...§ 44 vom Verkehr außerhalb der Apotheken auszuschließen, soweit auch bei bestimmungsgemäßem oder bei gewohnheitsmäßigem Gebrauch eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch ...
-
AMG 1976 § 54 Betriebsverordnungen (Law)
...§ 13, § 52a oder § 72 bedürfen.
-
AMG 1976 § 55 Arzneibuch (Law)
(1) Das Arzneibuch ist eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bek...
-
AMG 1976 § 57 Erwerb und Besitz durch Tierhalter, Nachweise (Law)
...§ 56 Abs. 1 bei Herstellern erwerben. Andere Personen, die in § 47 Abs. 1 nicht genannt sind, dürfen solche Arzneimittel nur in Apotheken erwerben. Satz 1 gilt nicht für Arzneimittel im Sinne des § 43...
-
AMG 1976 § 57a Anwendung durch Tierhalter (Law)
Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Tieren nur anwenden, soweit die Arzneimittel von dem Tierarzt verschrieben oder abgegeben wor...
-
AMG 1976 § 58c Ermittlung der Therapiehäufigkeit (Law)
...§§ 58a und 58b erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten verlangen, soweit sie seinen Betrieb betreffen. (6) Die nach den §§ 58a und 58b erhobenen oder nach Absatz 5 mitgeteilt...
-
AMG 1976 § 63e Europäisches Verfahren (Law)
In den Fällen von Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG ergreift die zuständige Bundesoberbehörde die dort vorgesehenen Maßnahmen. Für das Verfahren gelten die Artikel 107i bis 107k der Richtlinie 20...
-
AMG 1976 § 69 Maßnahmen der zuständigen Behörden (Law)
...§ 28, § 30, § 31 Abs. 4 Satz 2 oder § 32 Abs. 5 zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier durch Arzneimittel geboten ist. Die Entscheidung der zuständigen Bundesoberbehörde nach ...
-
AMG 1976 § 70 Anwendung und Vollzug des Gesetzes (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf Einrichtungen, die der Arzneimittelversorgung der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder dienen, sowie auf die Arzneimi...