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StVO 2013 § 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. (2) Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Vero...
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SGB 6 § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung (Law)
(1) Die allgemeine Wartezeit ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte 1. wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ...
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DRiG § 53 Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung (Law)
(1) Sind an einer Angelegenheit sowohl der Richterrat als auch die Personalvertretung beteiligt, so entsendet der Richterrat für die gemeinsame Beschlußfassung Mitglieder in die Personalvertretung. ...
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AsylVfG 1992 § 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Law)
(1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht w...
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AtG § 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache (Law)
Schäden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus der Einwirkung von Strahlen radioaktiver Stoffe herrühren und deren Verursacher nicht festgestellt werden kann, sind bei dem für die k...
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AO 1977 § 53 Mildtätige Zwecke (Law)
Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, 1. d...
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WehrPflG § 53 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 (Law)
(1) Wehrpflichtige, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Grundwehrdienst geleistet haben, sind mit Ablauf dieses Tages zu entlassen. Sie können auf Antrag Grundwehrdienst mit der bis zum ...
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EuWO 1988 § 53 Schluß der Wahlhandlung (Law)
Sobald die Wahlzeit abgelaufen ist, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum W...
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KredWG § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (Law)
(1) Unterhält ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, gilt die Zweigstelle als Kreditinstitut oder Finanzdienst...
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KrWG § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Law)
(1) Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine E...
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LuftVG § 53 Haftung für Schäden außerhalb eines militärischen Luftfahrzeugs (Law)
(1) Für Schäden der in § 33 genannten Art, die durch militärische Luftfahrzeuge verursacht werden, haftet der Halter nach den Vorschriften des ersten Unterabschnitts dieses Abschnitts; jedoch ist § 37...
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OWiG 1968 § 53 Aufgaben der Polizei (Law)
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der S...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 53 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags. (2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn e...
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LAP-htVerwDV § 53 Gliederung der Ausbildung (Law)
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: Ausbildungsplan ...
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StVZO 2012 § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler (Law)
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. ...
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SGB 1 § 53 Übertragung und Verpfändung (Law)
(1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können weder übertragen noch verpfändet werden. (2) Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen und verpfändet werden ...
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SGB 11 § 53 Aufgaben auf Bundesebene (Law)
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nimmt die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen wahr. Die §§ 217b, 217d und 217f des Fünften Buches gelten entsprechend.
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SGB 12 § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (Law)
(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentli...
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BLV 2009 § 53 Beamtenverhältnis auf Probe (Law)
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, gelten anstelle der §§ 28 bis 31 die §§ 7 bis 10 und § 44 Absatz 1 Nummer 2 und 3 de...
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BGSG 1994 § 53 Ausgleich im Todesfall (Law)
(1) Im Falle der Tötung sind im Rahmen des § 52 Abs. 5 die Kosten der Bestattung demjenigen auszugleichen, dem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) Stand der Getötete zur Z...