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AKG § 93 Verwertung der Ablösungsschuld und Ausschüttung (Law)
...7) und eine Barablösung (§ 39) nach den für die Gewinnverteilung geltenden Vorschriften an die Gesellschafter auszuschütten, die im Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses gewinnberechtigt sind. Ist fü...
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EnWG 2005 § 93 Mitteilung der Bundesnetzagentur (Law)
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren- und Beitragssätze in den Vero...
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SGB 10 § 93 Gesetzlicher Auftrag (Law)
Handelt ein Leistungsträger auf Grund gesetzlichen Auftrags für einen anderen, gelten § 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend.
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SGB 11 § 93 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...rarbeitung und Nutzung in der Pflegeversicherung gelten der § 35 des Ersten Buches, die §§ 67 bis 85 des Zehnten Buches sowie die Vorschriften dieses Buches.
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TKG 2004 § 93 Informationspflichten (Law)
...rarbeitungstatbeständen der Daten erhalten. Dabei sind die Teilnehmer auch auf die zulässigen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Nutzer sind vom Diensteanbieter durch allgemein zugäng...
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UmwG 1995 § 93 Auseinandersetzung (Law)
...73 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes keinen Anteil, auch wenn sie bei der Verschmelzung den Geschäftsguthaben anderer Mitglieder, die von dem Recht zur Ausschlagung keinen Gebrauch machen, zugerechne...
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SGB 5 § 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel (Law)
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in regelmäßigen Zeitabständen die nach § 34 Abs. 1 oder durch Rechtsverordnung auf Grund des § 34 Abs. 2 und 3 ganz oder für bestimmte Indikationsgebiete von de...
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BetrVGDV1WO § 42 Bereich der Seeschifffahrt (Law)
Die Regelung der Wahlen für die Bordvertretung und den Seebetriebsrat (§§ 115 und 116 des Gesetzes) bleibt einer besonderen Rechtsverordnung vorbehalten.
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ErsDiG § 42 Ende des Zivildienstes (Law)
Der Zivildienst endet durch Entlassung oder Ausschluss.
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DMBilG § 42 Vergleichende Darstellung (Law)
Geldinstitute haben in der vergleichenden Darstellung nach § 20 außerdem anzugeben, 1. für welche Forderungen über zehntausend D...
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HGrG § 42 Aufgaben des Rechnungshofes (Law)
(1) Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und der Länder einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe wird von Rechnungshöfen geprüft. (2) Der Rechnungsho...
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InsO § 42 Auflösend bedingte Forderungen (Law)
Auflösend bedingte Forderungen werden, solange die Bedingung nicht eingetreten ist, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen berücksichtigt.
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IStGHG § 42 Flucht und Spezialität (Law)
(1) Entweicht der Verurteilte oder entzieht er sich sonst dem Vollzug, erlässt die nach § 46 Abs. 1 zuständige Stelle Haftbefehl und ergreift die weiteren Maßnahmen, die zur Feststellung des Aufenthal...
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JArbSchG § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde (Law)
Die Aufsichtsbehörde hat, wenn die dem Jugendlichen übertragenen Arbeiten Gefahren für seine Gesundheit befürchten lassen, dies dem Personensorgeberechtigten und dem Arbeitgeber mitzuteilen und den Ju...
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MOG § 42 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (Law)
Für Vorschriften des Verwaltungsverfahrens in Rechtsverordnungen auf Grund 1. des § 8 Absatz 1 Satz 1 oder des § 12 Absatz 2 Sat...
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SaatV § 42 Abgabe an Letztverbraucher (Law)
(1) Zertifiziertes Saatgut, Standardsaatgut, Handelssaatgut und Saatgutmischungen dürfen aus vorschriftsmäßig gekennzeichneten und verschlossenen Packungen oder Behältnissen bis zu der in...
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SCEBG § 42 Vertrauensvolle Zusammenarbeit (Law)
Die Leitung der Europäischen Genossenschaft und der SCE-Betriebsrat oder die Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung arbeiten zum Wohl der Arbeitnehmer und des ...
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OrthV § 42 Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.
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WoEigG § 42 Belastung eines Erbbaurechts (Law)
(1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend. (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen...
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VersAusglG § 42 Bewertung nach Billigkeit (Law)
Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln. ...