-
MitbestGWO 2 2002 § 67 Ermittlung der Gewählten (Law)
(1) Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sin...
-
MitbestGWO 3 2002 § 67 Ermittlung der Gewählten (Law)
(1) Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sin...
-
BWO 1985 § 67 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (Law)
Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk und stellt fest 1. ...
-
BGSG 1994 § 67 Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (Law)
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern Beamte der Bundespolizei mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Zollverwaltung an einzelnen Grenzzollstel...
-
EuWO 1988 § 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (Law)
(1) Die für den Eingang der Wahlbriefe zuständige Stelle (§ 59 Abs. 2) sammelt die Wahlbriefe ungeöffnet und hält sie unter Verschluß. Sie vermerkt auf jedem am Wahltage nach Schluß der Wahlzeit einge...
-
WDO 2002 § 67 Disziplinarmaßnahmen gegen frühere Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten (Law)
(1) Bei früheren Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten (§ 1 Abs. 3), besteht die Kürzung des Ruhegehalts in der Kürzung der Übergangsbeihilfe, der Übergangsgebührnisse, der Ausgleichsbezüge, ...
-
UStDV 1980 § 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Law)
Unternehmer, auf deren Umsätze § 24 des Gesetzes anzuwenden ist, sind für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 des Gesetzes befreit. Ausgenommen hiervon...
-
AUG 2011 § 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat (Law)
(1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist, aufgehoben oder geändert und kann der Schuldner diese Tatsache in dem Verfahren zur Zulassung der Zwangsvollstreckung nicht mehr gelten...
-
BeamtVG § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professo (Law)
(1) Für die Versorgung der zu Beamten ernannten Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftlichen und Künstlerischen Assistenten mit Bezügen nach § 77 ...
-
BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 5 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 658 - 660) ...
-
BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 10 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 670 - 672) ...
-
BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 14 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 678 - 680) ...
-
BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 18 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 686 - 688) ...
-
BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 22 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 694 - 696) ...
-
BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 5 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2409 - 2411) ...
-
BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 9 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2416 - 2418) ...
-
BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 13 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2423 - 2425) ...
-
BBVAnpG99Art4uaBek Anlage 5 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2217 - 2219) ...
-
BBVAnpG99Art4uaBek Anlage 9 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2224 - 2226) ...
-
SGB 6 § 7 Freiwillige Versicherung (Law)
(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufent...